Heizungsförderung KfW Programm 458
Heizungsförderung
Sie möchten umweltfreundlich heizen und dabei Ihre Energiekosten senken? Mit modernen Heizsystemen setzen Sie auf effiziente Technik und erneuerbare Energien. Wärmepumpen und solarthermische Anlagen bieten eine nachhaltige Lösung für zeitgemäßes Heizen und sorgen für hohen Wohnkomfort.
Wer kümmert sich um die Förderung ?
Wir übernehmen die vollständige Abwicklung der Fördermittel – entweder gemeinsam in unserem Büro oder direkt bei Ihnen vor Ort. von der Antragstellung bis zur Einreichung aller erforderlichen Nachweise begleiten wir Sie zuverlässig.
Alternativ können Sie die Förderung selbst beantragen. In diesem Fall stellen wir Ihnen die notwendige Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie den Lieferungs-, und Leistungsvertrag mit aufschiebender Wirkung zur Verfügung. Nach Abschluss der Maßnahme erhalten Sie von uns die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
Einzelheiten zur Förderung :
Für Wohn- und Nichtwohngebäude steht eine Basisförderung von 30 % zur Verfügung. Diese Förderung gilt unverändert für private Eigentümerinnen und Eigentümer, Vermieter, Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Kommunen.
Zusätzlich kann bei Wärmepumpen, die Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle nutzen oder mit einem natürlichen Kältemittel arbeiten, ein Effizienzbonus von 5 % in Anspruch genommen werden.
Für den Einbau emissionsarmer Biomasseheizungen wird darüber hinaus ein einmaliger Zuschuss von 2.500 Euro gewährt.
Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer profitieren außerdem von einem Klimageschwindigkeitsbonus von 20 %, wenn sie frühzeitig eine alte fossile Heizung austauschen. Dieser Bonus gilt bis zum 31. Dezember 2028 in voller Höhe. Ab dem 1. Januar 2029 reduziert er sich alle zwei Jahre um jeweils 3 Prozentpunkte, zunächst auf 17 %. Förderfähig ist der Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen sowie von Biomasse- und Gasheizungen, die älter als 20 Jahre sind .
Ergänzend wird erstmals ein Einkommensbonus von 30 % eingeführt. Dieser richtet sich an selbstgenutzten Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen von bis zu 40.000 Euro.